Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 3 U 112/13 B ER |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Sozialgerichtliches Verfahren: Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Sofortvollzug eines Sozialversicherungsbescheides; Anforderungen an die Annahme einer unbilligen Härte des Sofortvollzugs wegen drohender Zahlungsunfähigkeit
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 86a SGG, § 86b SGG, Gefahrentarif BauBG
Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - unstreitige Veranlagung zum Tarif - eiliges Regelungsbedürfnis wegen drohender Insolvenz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Neuruppin, 13.06.2013 - S 8 U 45/13
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 3 U 112/13 B ER
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 14.09.2011 - B 2 U 204/11 B
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 3 U 112/13
Im Übrigen hat die Agin hinsichtlich des - hier nicht streitbefangenen - Beitrages für das Jahr 2010 entsprechend dem Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 30. März 2012 (L 2 U 204/11 B ER) betreffend den Beitrag für das Jahr 2009 die Vollziehung hinsichtlich des auf den Gewerbezweig "Tunnelbau" entfallenden Beitragsanteils teilweise ausgesetzt.Dies erscheint im Hinblick auf die zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegenden Veranlagungs- und Beitragsbescheide jedenfalls fahrlässig, zumal hinsichtlich der Beitragsforderungen für 2009 (und entsprechend für 2010) tatsächlich nur ein geringer Anteil streitbefangen ist (vgl. hierzu Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 30. März 2012, L 2 U 204/11 B ER, betreffend das vorangegangene einstweilige Rechtsschutzverfahren der Astin).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2012 - L 8 R 164/12
Zeitarbeitsfirmen müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 3 U 112/13
Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Mai 2012, L 8 R 164/12 BER, in juris;… Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Auflage 2012, § 86 b Rdnr. 12b i. V. m. § 86 a Rdnr. 27 ff, jeweils m.w.N.). - BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66
Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 3 U 112/13
So wird die aufschiebende Wirkung wegen besonderer Härte dann abgelehnt, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes - wie hier - nahezu ausgeschlossen sind (vgl. Bundesfinanzhof , BFHE 90, 318 und BFHE 92, 314, zitiert nach juris). - LSG Thüringen, 09.03.2006 - L 6 R 967/05
Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Beitragsnachforderung …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 3 U 112/13
Aber selbst im Falle ernsthafter Liquiditätsprobleme stellt die Vollziehung eines Beitragsbescheids in der Regel keine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte i. S. v. § 86 a Abs. 3 Satz 2 SGG dar, denn die Beitragslast trifft jeden Beitragspflichtigen unabhängig von seiner Vermögens- und Einkommenslage (vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 09. März 2006, L 6 R 967/05 ER, zitiert nach juris). - BFH, 21.12.1967 - V B 26/67
Aussetzung der Vollziehung - Unbillige Härte - Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 3 U 112/13
So wird die aufschiebende Wirkung wegen besonderer Härte dann abgelehnt, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes - wie hier - nahezu ausgeschlossen sind (vgl. Bundesfinanzhof , BFHE 90, 318 und BFHE 92, 314, zitiert nach juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2014 - L 2 R 225/14 Gerade in einer solchen Situation ist der Sozialleistungsträger gehalten, die Beiträge rasch einzutreiben, um die Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Sozialversicherung und die dafür erforderlichen finanziellen Grundlagen sicherzustellen (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - L 3 U 112/13 B ER -, juris).
Eine beachtliche Härte ist damit regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn die Durchsetzung der konkreten Beitragsforderungen zwar aktuell zur Zahlungsunfähigkeit führen würde und/oder die Zerschlagung des Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, andererseits die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - L 3 U 112/13 B ER -, juris).
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2022 - L 3 U 78/22
Anhörung - Nachholung im Widerspruchsverfahren - ernstliche Zweifel an der …
Gerade in einer solchen Situation ist der Unfallversicherungsträger gehalten, die Beiträge rasch einzutreiben, um die Funktionsfähigkeit der Unfallversicherung sicherzustellen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - L 3 U 112/13 B ER -, juris Rn. 52; LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 21. Februar 2012 - L 8 R 1047/11 B ER -, juris Rn. 37). - LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2022 - L 3 U 34/22
Zulässigkeit der Beitragsschätzung bei Schwarzarbeit - Vollziehung des …
Gerade in einer solchen Situation ist der Unfallversicherungsträger gehalten, die Beiträge rasch einzutreiben, um die Funktionsfähigkeit der Unfallversicherung sicherzustellen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - L 3 U 112/13 B ER -, juris Rn. 52; LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 21. Februar 2012 - L 8 R 1047/11 B ER -, juris Rn. 37).
- SG Berlin, 08.06.2018 - S 81 BA 180/18
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen und Säumniszuschlägen im …
Eine beachtliche Härte in diesem Sinne wäre also regelmäßig nur dann denkbar, wenn die Durchsetzung der konkreten Beitragsforderungen aktuell zur Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Insolvenzordnung (InsO) führen würde und/oder die Zerschlagung des Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, andererseits die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (siehe zum Vorstehenden LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - L 3 U 112/13 B ER -, juris Rn. 51 f.; Sächsisches LSG…, Beschluss vom 12. Februar 2018 - L 9 KR 496/17 B ER -, juris Rn. 149). - LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 3 U 186/21
Anordnungsgrund - Anordnungsanspruch - Schätzung der Beitrage - Schwarzarbeit - …
Gerade in einer solchen Situation ist der Unfallversicherungsträger gehalten, die Beiträge rasch einzutreiben, um die Funktionsfähigkeit der Unfallversicherung sicherzustellen (vgl. der vom Antragsgegner zur Akte gereichte Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 15. Februar 2021 - L 21 U 140/20 B ER - Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2013 - L 3 U 112/13 B ER-, juris Rn. 51; LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 21. Februar 2012 - L 8 R 1047/11 B ER -, juris Rn. 37). - LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2018 - L 9 R 450/17 Der Aussetzungsgrund der unbilligen Härte steht nach dem Wortlaut des § 86a Abs. 3 Satz 2 SGG selbständig neben dem Aussetzungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - L 3 U 112/13 B ER, Rn. 48; im Ergebnis auch: Bayrisches LSG…, Beschluss vom 30. Juli 2012 - L 5 R 267/12 B ER, Rn. 22).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2015 - L 11 AL 83/14 Dazu zählen Fälle, in denen die Zahlung zur Arbeitgeberinsolvenz führen oder der Bestand des Unternehmens gefährdet würde (Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - L 3 U 112/13 B ER zum Sofortvollzug eines Sozialversicherungsbescheides, - zitiert nach juris).
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.04.2019 - L 3 U 148/18 Wegen der Vorläufigkeit der Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren war von einem Viertel des für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Streitwerts auszugehen (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2013, L 3 U 112/13 B ER, in Juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2015 - L 11 AL 69/14 Dazu zählen Fälle, in denen die Zahlung zur Arbeitgeberinsolvenz führen oder der Bestand des Unternehmens gefährdet würde (Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - L 3 U 112/13 B ER zum Sofortvollzug eines Sozialversicherungsbescheides, - zitiert nach juris).